Für die Beantragung der Förderung und die Begleitung des Vorhabens ist ein Energieeffizienzexperte aus der Expertenliste des Bundes einzubinden.
Auf der Grundlage des energetischen Gesamtkonzeptes werden die haustechnischen Anlagen, Materialien und Dämmstärken festgelegt. Wichtig sind auch Planungen zur Minimierung von Wärmebrücken und Gebäudeluftdichtheit sowie die Prüfung, ob eine mechanische Lüftung zur Sicherstellung des Feuchteschutzes notwendig ist.
Baubegleitend kontrolliert und dokumentiert der Experte, die Einhaltung der geplanten energetischen Eigenschaften. Das betrifft insbesondere die eingebauten Anlagenkomponenten, den wärmeschutztechnischen Bauteilaufbau sowie die Maßnahmen zur Wärmebrückenminimierung und Luftdichtheit. Die Prüfung der handwerklich fachgerechten Ausführungsqualität von Baumaßnahmen oder eine bauleitende Überwachung gehören nicht zu den Aufgaben des Experten.
Nach Fertigstellung und Prüfung der Unterlagen (Rechnungen, Fachunternehmererklärung, Herstellernachweise, etc.) werden die förderfähigen Kosten zusammengestellt und die förderkonforme Umsetzung bestätigt. Damit kann der Bauherr seinen Tilgungszuschuss abrufen.